Ist der EU-Reformvertrag von Lissabon grundgesetzwidrig? Bundespräsident Köhler wird die Ratifikationsurkunde vorerst nicht unterschreiben: Auf Bitten des Verfassungsgerichts wartet er ein Grundsatzurteil ab. Mehrere Politiker hatten geklagt - das Verfahren könnte bis 2009 dauern.

Die Verfassungsrichter prüfen derzeit wegen unter anderem Gauweilers Beschwerde, ob der EU-Reformvertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bis sie entschieden haben, wird Bundespräsident Horst Köhler die Ratifikationsurkunde zu dem Abkommen nicht unterzeichen. Das teilte das Bundespräsidialamt am Montag mit: “Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts.”

Nachtrag vom 1. Juli *)

[via SPON]