Adiós Grundrechte in Deutschland
abgelegt unter Politik am 22.07.2008 um 11:24 Uhr
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 2008
Elfter Teil
Schlussvorschriften§ 98
Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Quelle: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf
Das Gesetz ist am 30. Juni 2008 in Kraft getreten, wir sind also bereits vogelfrei!
Nachtrag um 15:00 Uhr *)
Anscheinend waren Rumpelstilz und auch Ich zu schnell. Das Gesetz gilt für Ausländer, die abgeschoben werden sollen.
[via Politik-Global]



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