Posts Tagged ‘video’

Saakaschwili isst seine Krawatte

18.08.2008, 21:10 Uhr — daniel

Die BBC übertrug erst kürzlich einen Report, in dem man den georgischen Präsidenten - Micheil Saakaschwili - deutlich seine Krawatte essen sehen konnte.

Hauptsache der Mann hat sonst keine Probleme …

[via Prison Planet]

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Und die Wahrheit wird wieder zensiert …

17.08.2008, 11:04 Uhr — daniel

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Sky News nutzt Aufnahmen aus Zchinwali und behauptet es sei Gori

16.08.2008, 18:18 Uhr — daniel

Bei Sky News gibt man die Ruinen der südossetischen Hauptstadt Zchinwali für Gori aus, welche (laut Sky News) von den Russen bombardiert wurde.

Der Sender verwendete einfach Bildmaterial aus Zchinwali, welches nach dem georgischen Angriff wirklich in Schutt und Asche liegt, um über die Situation in der georgischen Stadt Gori zu berichten. Die Stadt soll angeblich von der russischen Luftwaffe bombardiert worden sein.

Journalisten der Pravda kamen zu dem Schluss, dass es sich bei den Aufnahmen - welche von Sky News für einen Gori-Bericht genutzt wurden - um die gleichen Aufnahmen handelte, die man beim russischen Sender Zvezda nutze, um über die Lage in Zchinwali zu berichten.

Am Mittwoch berichtete Sky News über russische Panzer, welche sich angeblich auf das georgische Gori zubewegen (die Information wurde später zurückgezogen). Man sendete Bilder, die zeigten, dass die kleine Stadt zerstört wurde.

Georgische Behörden und westliche Nachrichtenquellen berichteten zuvor, dass die russische Luftwaffe Gori bombardiert hätte, was zu unzähligen Verlusten geführt habe. Russland wies solche Aussagen nachhaltig zurück.

Den Aufnahmen, die vom britischen Sender ausgestrahlt wurden, ging ein Bild eine Straßenschildes voraus, auf dem der Name der Stadt - Gori - auf Georgisch und Englisch zu lesen war. Im Bericht hieß es des weiteren, dass der Korrespondent aus der georgischen Stadt berichten würde.

Allerdings waren die Aufnahmen, welche dem Straßenschild folgten, eine Fälschung.

Der russische Sender Zvezda, der fünf Kamerateams in Zchinwali hat, sendete die gleichen Bilder - zwei Tage zuvor! Sky News sendete die Aufnahmen ohne Ton, im russischen Report konnte man die Leute aber Russisch und Ossetisch sprechen hören.
Die weinenden Menschen, welche eben nur im russischen Report zu hören waren, verfluchten den georgischen Präsidenten Saakaschwili und warfen ihm Zerstörung und Totschlag vor.

Der Pravda lagen beiden Berichte, sowohl von Sky News als auch von Zvezda, vor, YouTube scheint den Sky News-Beitrag aber gelöscht zu haben. Bestimmt nur Zufall.

[via Pravda.Ru]

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Washington genehmigte den Überfall auf Südossetien

16.08.2008, 13:42 Uhr — daniel

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DNC-”Konzentrationslager”

15.08.2008, 21:04 Uhr — daniel

Reporter des Senders CBS enthüllten in Denver eine riesige Depot-Anlage, welche aus Stahlkäfigen und Stacheldraht besteht. Dorthin werden während der diesjährigen Democratic National Convention wahrscheinlich tausende Protestanten verfrachtet.

“Das Gebäude ist voll von Metallzellen”, beschreibt CBS Reporter Rick Sallinger die Lagerhalle.

Wir trafen heute ungekündigt bei der Anlage ein, die Türen waren weit geöffnet und wir konnten ein paar Minuten Filmen, bis wir von einem Sheriff aus Denver aufgefordert wurden zu gehen.

Die Lager befindet sich im Nordwesten von Denver und gehört der Stadt. Es sieht so aus, als ob Offizielle das Lager geheim halten wollten, bis die Convention beginnt. Der, auf Film festgehaltene, Sheriff warnte davor das Video publik zu machen, da die Anlage sonst “durch Leute die möglicherweise versuchen könnten zu stören” gefährdet sein könnte.

[via Prison Planet]

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Wie FOX-News über den Kaukasus-Krieg berichtet

14.08.2008, 19:17 Uhr — daniel

Nachtrag vom 16. August *)

[via Schall und Rauch]

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Warum die BRD niemals eine Verfassung haben wird

14.08.2008, 18:43 Uhr — daniel

Ich hatte ja bereits gestern über meinen Kurs Sozialwissenschaften geschrieben, heute fand die nächste Stunde statt. Ich habe meinem Lehrer die Schmid-Rede gezeigt (da er diese kannte konnte ich direkt weiter argumentieren), dass Ende vom Lied macht mich jetzt noch Sauer: Prinzipiell gab er mir bei allem was ich rausgesucht hatte Recht, meinte dann aber das man Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung heute nicht mehr so interpretieren könne und das solche Sachen wie Artikel 146 nur im GG stehen um die Alliierten ”auszutricksen”, da man damals eben keine Verfassung machen dürfte. Darum hieße das GG auch nicht Verfassung, obwohl es eine sei.

Das besonders sein letztes Argument total lächerlich ist, muss ich wohl nicht weiter erklären. Was die Haager Landkriegsordnung angeht, ist in meinen Augen nicht besser: Gesetzestexten ein “leben” zuzugestehen, und somit die Möglichkeit sich in ihrer Aussage zu ändern, ist das dümmste was man tun kann! So könnte man nämlich faktisch jedem Gesetz/Artikel eine andere Bedeutung zugestehen, da die “alte” (und ursprünglich gemeinte) Fassung nicht mehr in die heutige Zeit passt. Kommen wir jetzt aber zu Überschrift: Warum die BRD niemals eine Verfassung haben wird.

Zuerst muss man festlegen was ein Grundgesetz ist und das tut bestehendes Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung) ziemlich eindeutig:

Art. 43 

Nachdem die gesetzmässige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Natürlich wussten das auch die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates, sonst hätte Carlo Schmid wohl nicht folgendes gesagt:

Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig“ lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment.

Die Rede Schmids, mit dem Titel “Was heiß eigentlich: Grundgesetz?“, sollte sich jeder Deutsche unbedingt durchlesen, um zu verstehen was mit dem Grundgesetz eigentlich geschaffen wurde. Das Grundgesetz musste den Alliierten zur Genehmigung vorgelegt werden - auch das zeigt das es sich unmöglich um eine Verfassung handeln kann - und diese antworteten mit dem “Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz” folgendes:

2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. [...]

Mal abgesehen davon das hier von Vorbehalten die Rede ist, welche es bei einer Verfassung niemals geben würde, wurde das GG dem deutschen Volke niemals zur Ratifizierung unterbreitet. Da die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates auch nicht vom Volk legitimiert waren, wurde das GG niemals ratifiziert. Das Grundgesetz behauptet zwar in der Präambel etwas anderes, aber diese Behauptung ist einfach falsch.

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, deren mitzuwirken versagt war. 

Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Hierbei handelt es sich um die Fassung vom 23. Mai 1949. Das das Volk seine “verfassungsgebende Gewalt” niemals auf das GG angewendet hat, ist Fakt. Nehmen wir aber einmal an das Grundgesetz wäre tatsächlich in Kraft getreten (so wie man es uns erzählt), dann spricht das GG von sich selbst als Gesetz “um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben”. Genau das, sagt auch die Haager Landkriegsordnung über ein Grundgesetz.

Dieser “Übergangscharakter” des Grundgesetzes kommt auch in Artikel 146, aus dem Jahre 1949, zum Ausdruck:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Zunächst schließen wir, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn Art. 146 GG sagt ja, dass das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Da das Grundgesetz aber noch gilt, kann es keine Verfassung sein.
Alsdann schließen wir aus demselben Satz, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke „in freier Entscheidung“ beschlossen wird, daß das Grundgesetz offensichtlich nicht vom Deutschen Volk und nicht in freier Entscheidung beschlossen wurde.

Nun könnte man natürlich annehmen, dass das Grundgesetz 1990 (durch die Wiedervereinigung, welche keine war) zu einer Verfassung wurde. Leider stimmt auch das nicht, und eigentlich ist es 1990 nur noch schlimmer geworden.

Am 18. Juni 1990 wurde die DDR aufgelöst, und am gleichen Tag wurde der Artikel 23 des Grundgesetzes, durch den damaligen Außenminister der USA, James Baker, gestrichen. Baker durfte und konnte das, weil Deutschland zu diesem Zeitpunkt besetz war (und es auch noch heute ist). Was stand den in Artikel 23 drin?

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Artikel 23 legte den Geltungsbereich des Grundgesetz fest. Ohne Geltungsbereich ist das Grundgesetz nichtig und damit auch die BRD nicht mehr existent. Die DDR konnte der BRD nicht nach Artikel 23 beitreten, da dieser am 3. Oktober 1990 nicht mehr existent war! Nach dem 18.07.1990 hatte keines der erloschenen Gebilde, das Recht irgendeine völkerrechtliche Handlung vorzunehmen oder irgendwelche Gesetze mit Rechtskraft zu erlassen. Außerdem gab es zum Zeitpunkt der angeblichen Vereinigung überhaupt noch keine neu geschaffenen Länder der Ex-DDR, die laut Vertrag hätten beitreten können. Natürlich sind sowohl der 2+4-Vertrag als auch der Einigungsvertrag nicht rechtskräftig, weil BRD und die DDR zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht souverän waren.

Des weiteren lautet der Inhalt des heutigen Artikel 23, wie eigentlich anzunehmen, nicht “[gestrichen]“. Er wurde durch einen neuen Artikel 23 ersetz, dabei hat man aber anscheinend vergessen Artikel 144 zu ändern. Letzterer bezieht sich eindeutig auf die alte Version von Artikel 23.

Hinzu kommt auch noch der Sonderstatus von Berlin. Egal wie man es dreht, die Alliierten haben weiterhin ihre Rechte an Berlin. Wie können Gesetze aus einer Stadt unter Besatzungsrecht Gültigkeit für das ganze Land erhalten? Steht die Hauptstadt eines Landes unter Besatzungsrecht, trifft es auch automatisch auf das ganze Land zu. Im “Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin” machen die Alliierten dies unmissverständlich klar. Darin heißt es:

Präambel
[...] in der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren [...]

Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. 

Da das Grundgesetz keinen Artikel mehr enthält, der einen Geltungsbereich festlegt, behauptet man heute einfach, dass die Präambel das Regeln würde. Diese lautete wie folgt:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Mal abgesehen davon, dass es sich noch immer nicht um das “gesamte Deutsche Volk” handelt, wird einer Präambel, laut Creifelds Rechtswörterbuch, keine “unmittelbare Rechtserheblichkeit” beigemessen. Sollte die Präambel aber doch Rechtserheblich sein, dann geht das Grundgesetz rechtserheblich davon aus, dass Gott existiert. Von welcher “Verantwortung” die Rede ist oder welche Ansprüche Gott stellen darf, wird nirgendwo gesprochen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wo wir heute leben. Wir leben im Staat “Deutsches Reich” (für Experten: 2. Deutsches Reich). Somit ist die Verfassung des Staates “Deutsches Reich”, seit dem 18.07.1990, die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Die “Weimarer Verfassung” vom 11. August 1919 wurde völkerrechtlich nie wirksam aufgehoben. Da die Nationalsozialisten sie 1935 völkerrechtswidrig außer Kraft setzten, wurde diese Außerkraftsetzung durch das SHAEF-Gesetz Nr. 1 wieder rückgängig gemacht. Darin heißt es:

Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit 30. Januar 1933 eingeführt wurden, sowie sämtliche Ergänzungs- und Ausführungsgesetze, Vorschriften und Bestimmungen, verlieren hiermit ihre Wirksamkeit innerhalb des besetzten Gebietes!

Auch der Staat “Deutsches Reich” besteht weiter fort, da am 8. Juni 1945 nicht der Staat “Deutsches Reich” die “Bedingungslose Kapitulation” unterschrieben hat, sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach, durch die Festnahme der Regierung in Dönitz, seine Handlungsfähigkeit. Die von den Alliierten definierte Territorialität Deutschland waren und sind die Reichsgrenzen vom 31. Dezember 1937. Im SHAEF-Gesetz Nr. 52 heißt es dazu:

SHAEF-Gesetz Nr. 52

Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass das Deutsche Reich bis heute fortbesteht. In einem Urteil vom 31. Juli 1973 heißt es:

Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.

Da die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reich war, und das auch niemals werden kann, kann nur eine Regierung des “Deutschen Reiches” über territoriale und hoheitsrechtliche Belange des Deutschen Volkes entscheiden. Aus diesem Grund konnte die BRD auch keinen Friedensvertrag schließen und gilt, nach UN-Feindstaatenklausel, weiterhin als Feindstaat.

Natürlich könnte man noch viel mehr zu diesem Thema schreiben, allerdings gibt es bereits hervorragende Quellen im Internet: weimar1919.de, um nur eine zu nennen.

Nachtrag um 20:32 Uhr *)

Was die territoriale Größe angeht, wird man hierzulande ja gerne als “Nazi” bezeichnet. Sollte das so sein, dann sind hier ein paar weitere Nazis:

Fragen können selbstverständlich gerne in den Kommentaren gestellt werden ;)

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Fabled Enemies Trailer

13.08.2008, 14:01 Uhr — daniel

Neuer Film von Alex Jones!

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Georgien begeht Völkermord

10.08.2008, 17:28 Uhr — daniel

Georgien schießt auf Menschen, die sich in Kirchen befinden und ganz offensichtlich Zivilisten sind. Des weiteren verwendet das georgische Militär Streubomben.

Als ob das noch nicht genug wäre, verbrennen georgische Truppen lebende Menschen in ihrem eigenen Haus!

Digg it!

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Interview mit Sergej Lawrow

10.08.2008, 12:29 Uhr — daniel

Ich hoffe nicht nur mir fällt auf, wie der Reporter versucht Lawrow Sachen in den Mund zu legen …

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